Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
a) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung der von der iluminis Deutschland GmbH angebotenen Übersetzungsdienstleistungen und komplementären Leistungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vor­geschrieben ist.
b) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die iluminis Deutschland GmbH nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Angebot und Vertragsschluss
a) Angebote werden so schnell wie möglich nach Erhalt der zu übersetzenden Dokumente erstellt und der entsprechenden Kontaktperson beim Kunden via E-Mail zugesendet. Angaben zu den angefragten Leistungen, Menge, Kosten und voraussichtliche Bearbeitungsdauer werden im Angebot aufgeführt.
b) Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Erstellungsdatum. Für Angebote, die nach diesem Zeitraum bestätigt wurden, behält sich die iluminis Deutschland GmbH eventuelle Abänderungen der veranschlagten Kosten bzw. Bearbeitungszeit vor. In diesem Fall ist eine Bestätigung des neu erstellten Angebotes erforderlich.
c) Es gelten die jeweils gültigen Tarife bzw. Mindestauftrags­gebühren und Konditionen zzgl. der jeweils gültigen Mehr­wertsteuer.
d) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot per E-Mail oder Fax bestätigt.

3. Lieferfristen und Termine
a) Die Kalkulation der Bearbeitungsdauer beginnt mit dem ersten Arbeitstag nach Bestätigung und Erhalt der not­wendigen Daten. Die Lieferung der Übersetzung im ferti­gen Layout erfolgt vor 17:30 Uhr des letzten vereinbarten Arbeitstages. Für Eilaufträge können besondere zeitliche Vereinbarungen getroffen werden.
b) Lieferfristen und Termine sind freibleibend soweit nicht bei Auftragsvergabe ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. In jedem Fall kommt die iluminis Deutschland GmbH jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat.
c) Beruht die Nichteinhaltung einer Lieferfrist oder eines Ter­mins auf höherer Gewalt oder einem vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers, so ist die iluminis Deutsch­land GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist für die schriftliche Übersetzung zu verlangen. Im Falle des Rück-tritts wird die iluminis Deutschland GmbH den Auftragge­ber unverzüglich über die Nichteinhaltung der Lieferfrist oder Termins informieren und bereits gezahlte Vergütun­gen erstatten.
d) Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatz­ansprüche des Auftraggebers, sind in diesen Fällen aus­geschlossen.
e) Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfris­ten und Vergütungen neu zu verhandeln.

4. Umfang und Ausführung
a) Die Übersetzung oder Dolmetscherleistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung.
b) Falls nicht anders vereinbart, sind folgende Grundleistun­gen Bestandteil jedes Auftrags:
• Übersetzung durch einen spezialisierten, muttersprachlichen Übersetzer
• Qualitätssicherung (Vollständigkeit der Übersetzung, linguistische, grammatikalische und stilistische Korrektheit, terminologische und inhaltliche Kontinuität) durch einen Lektor (nach DIN EN ISO 17100)
• Einsatz der kundenspezifischen, sprachspezifischen Datenbanken, falls vorhanden
• Koordination des Projektes durch einen Projektmanager
• Integration übersetzungsrelevanter Korrekturen und Updates relevanter Terminologiedatenbanken

c) Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder be­sondere Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertret­bare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber hat die iluminis Deutschland GmbH spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung oder Dolmetscherleistung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der iluminis Deutschland GmbH einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
b) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe der iluminis Deutschland GmbH zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
c) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. Mängelbeseitigung bei schriftlichen Übersetzungen
a) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch die iluminis Deutschland GmbH. Die Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichungen den Wert oder die Tauglichkeit der Übersetzung nur unerheblich herabsetzt.
b) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels der iluminis Deutschland GmbH gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist der iluminis Deutschland GmbH vom Auftraggeber eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen einzuräumen.
c) Die Anzeige von offensichtlichen Mängeln ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist.
d) Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Ab­weichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige In­formationen oder fehlerhafte Originaltexte.
e) Im Falle des Fehlschlagens der Mängelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

7. Haftung
a) Die iluminis Deutschland GmbH haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. In diesem Fall ist die Haftung der iluminis Deutschland GmbH auf die Höhe seiner Vermögensschadenshaftpflichtversicherung begrenzt.
b) Die iluminis Deutschland GmbH haftet nicht für Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind.
c) Wenn bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen die Bedeutung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, kann der iluminis Deutschland GmbH keine fehlerhafte Übersetzung angelastet werden, wenn der betreffende Kontext oder die entsprechende Zeichnung nicht mitgeliefert worden ist.
d) Eine Haftung der iluminis Deutschland GmbH für Beschä­digung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.
e) Sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, übernimmt die iluminis Deutschland GmbH keine Garantie dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig oder geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Der Auftraggeber trägt insbesondere jegliche rechtliche Risiken im Hinblick auf die Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung der Übersetzung.

8. Vertragskündigung
a) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten/Dolmetscherleistungen jeder­zeit kündigen.
b) Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie der iluminis Deutschland GmbH gegenüber schriftlich erklärt wurde.
c) Der iluminis Deutschland GmbH steht in diesem Fall Schadenersatz in Höhe der Vergütung für bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistungen, mindestens jedoch 50 % der vereinbarten Vergütung, sowie die Erstattung der bis dahin tatsächlich angefallenen Aufwendungen zu. Der Auftraggeber kann den Gegenbeweis tatsächlich geringerer Leistungen und Aufwendungen erbringen.

9. Rechnungsstellung
a) Die Rechnungsstellung erfolgt nach erfolgreicher Liefe­rung des Auftrages zzgl. Mehrwertsteuer.
b) Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.

10. Eigentumsvorbehalt, Urheber- und Nutzungsrecht
a) Die schriftliche Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der iluminis Deutschland GmbH. Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der schriftlichen Übersetzung.
b) Nutzt der Auftraggeber die schriftliche Übersetzung vor vollständiger Bezahlung, tritt er alle sich hieraus ergebenden Ansprüche gegen Dritte an die iluminis Deutschland GmbH ab.
c) Die iluminis Deutschland GmbH hat das Urheberrecht an der Übersetzung/ Dolmetscherleistung.
d) Die iluminis Deutschland GmbH steht dafür ein, dass der Auftraggeber die ihm zur Verfügung gestellten Überset­zungen räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkt nut­zen und verwerten darf (einfaches Nutzungs- und Verwer­tungsrecht). Eingeschlossen ist das Recht zur Änderung und Weiterübertragung der Übersetzung und der ihr un­terliegenden Rechte an Dritte. Ungeachtet dessen ist die iluminis Deutschland GmbH zur unbeschränkten Nutzung und Verwertung der Übersetzungsleistung berechtigt.
e) Sämtliche kundenspezifische Datenbanken und Glossare sind Eigentum sowohl des Auftragsgebers als auch der iluminis Deutschland GmbH.

11. Geheimhaltungserklärung
a) iluminis Deutschland GmbH verpflichtet sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Aufträgen bekannt werden, auch über die Zusammenarbeit hinaus geheim zu halten und sicherzustellen, dass die Verbreitung dieser vertraulichen Informationen an Dritte, davon ausgenommen sind die jeweils mit der Übersetzung beauftragten Übersetzer und Sachbearbeiter, oder deren missbräuchliche Verwendung verhindert wird.
b) Sämtliche Übersetzer, Mitarbeiter und Sachbearbeiter un­terliegen ebenfalls dieser Geheimhaltungspflicht.
c) Als vertrauliche Information gelten insbesondere alle Informationen, Daten und Unterlagen, die Produkte, Leistungen, Werbung und Verkaufsförderungskonzepte des Unternehmens betreffen. Hiervon ausgenommen sind individuell schriftlich freigegebene Informationen.

12. Abwerbungsverbot
a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach, keine bei und/oder für die iluminis Deutschland GmbH tätige Übersetzer abzuwerben und/oder ohne Zustimmung von der iluminis Deutschland GmbH anzustellen.
b) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, der iluminis Deutsch­land GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR zu zahlen.

13. Geltung der AGB
a) Bei kaufmännischen Auftraggebern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
b) Die iluminis Deutschland GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Für den Auftraggeber nachteilige Änderungen oder Ergänzungen gewähren ihm das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos zu kündigen; danach werden die Änderungen und Ergänzungen wirksam.
c) Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
a) Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mannheim.
b) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Bei Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gilt das als vereinbart, was dem Sinn und Zweck der betroffenen Bestimmung am nächsten kommt.